Hinterbliebenenversorgung
Die Bewältigung der Personenschäden (1922 - 1923)

Nach dem verheerenden Explosionsunglück im Seeminendepot Cuxhaven-Groden am 11. Juli 1922 standen die Marinebehörden und die betroffenen Familien vor massiven finanziellen und sozialen Herausforderungen. Die Folgen der Katastrophe betrafen sowohl die Hinterbliebenen der getöteten Arbeiter (darunter die Arbeiter Dupke, Wolf, Jentz, Strohsal, Brabandt und Hons) als auch schwerverletzte Überlebende wie den Magazinarbeiter Otto Peper.

Anfang Februar 1923 befand sich der schwerverletzte Arbeiter Otto Peper, Vater von zwei Kindern im Alter von 3 und 8 Jahren, noch immer im Cuxhavener Krankenhaus. Am 9. Februar 1923 richtete er ein dringendes Bittgesuch direkt an den Reichswehrminister Dr. Geßler in Berlin. Darin erinnerte er an einen früheren Besuch des Ministers an seinem Krankenbett und schilderte die bitterste Not seiner dreiköpfigen Familie, die von den bisherigen Zuwendungen den nötigsten Lebensunterhalt kaum bestreiten konnte. Der Leiter des Staatskrankenhauses Cuxhaven, Dr. Bulke, unterstützte diese Bitte am 12. Februar 1923 ausdrücklich und bescheinigte, dass Peper bis zu seiner Entlassung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit noch geraume Zeit im Krankenhaus verbleiben müsse.

Die Anfrage erreichte das Reichswehrministerium (Chef der Marineleitung), welches am 27. Februar 1923 beim Hamburgischen Amt Ritzebüttel sowie bei der Marine-Sachschadenkommission in Cuxhaven Erkundigungen über Pepers bisherige Bezüge, den voraussichtlichen Heilungsverlauf und seine spätere Erwerbsfähigkeit einholte.

Im März intensiverten sich die Ermittlungen und Hilfsmaßnahmen: Am 10. März 1923 teilte die Marine-Sachschadenkommission mit, dass Peper laut Arztbericht in etwa drei Wochen aus dem Krankenhaus entlassen werde, danach aber noch 4 bis 5 Wochen Gehversuche mit einem künstlichen Bein machen müsse, woraus eine Arbeitsunfähigkeit von insgesamt weiteren acht Wochen resultiere. Das Minendepot beabsichtigte, Peper nach seiner Genesung wieder im Depotdienst mit leidensgerechten Arbeiten zu beschäftigen. Die Kommission befürwortete eine Unterstützung auf das Wärmste, da die Familie nicht einmal das Allernotwendigste einkaufen könne. Daraufhin bewilligte der Chef der Marineleitung am 21. März 1923 eine erste einmalige Unterstützung von 20.000 Mark für Peper, die umgehend über die Marine-Arbeiter-Unterstützungskasse ausgezahlt werden sollte.

Im April 1923 folgte eine detaillierte Erfassung der Notlagen aller betroffenen Hinterbliebenen und Verletzten durch das Minendepot Cuxhaven. Unter anderem gab es einen Spendenfont durch Sammlungen in den umliegenden Marinestandorten für die Angehörigen der Opfer:

  • Frau Jentz (4 Kinder im Alter von 26–32 Jahren) erhielt 42.000 Mark aus der Minendepotspende.

  • Frau Dupke (2 erwerbstätige Kinder) erhielt 32.000 Mark aus der Spende und verdiente selbst 8.000 Mark wöchentlich.

  • Frau Wolff (3 erwerbstätige Kinder) erhielt 31.000 Mark aus der Spende.

  • Frau Strohsal (5 Kinder zwischen 1,5 und 10 Jahren) erhielt mit 435.000 Mark den Großteil der Sammelspenden.

  • Frau Brabandt (2 Kinder in der Lehre) erhielt 45.000 Mark aus der Depotspende und verdiente wöchentlich ca. 20.000 Mark.


  • Frau Hons (11 Kinder, davon 3 schulpflichtig) erhielt 90.000 Mark aus der Depotspende.


  • Otto Peper hatte bis dahin 45.000 Mark erhalten. Alle Genannten erhielten zudem Renten aus der Unfallversicherung.


Wobei zu beachten ist, daß der Wechselkurs seinerzeit im Vergleich zum heutigen Eurokurs ein deutlich anderer war. 50.000 Mark waren im April 1922 etwa 2800 - 3000 Euro. Durch die Inflation und den entsprechenden Wertvelust des Geldes zu dieser Zeit im November nur noch 100 - 110 Euro. Eine Katastrophe für die Hinterbliebenen und überlebenden Opfer.

Am 20. April 1923 wurde Otto Pepers aus dem Krankenhaus entlassen. Er war jedoch weiterhin arbeitsunfähig und auf ständige Pflege angewiesen. Sein monatliches Einkommen betrug vorläufig nur 11.072 Mark (8.672 Mark Rentenvorschuss der Werft Wilhelmshaven und 2.400 Mark Krankengeld), wovon die Familie bei der voranschreitenden Inflation unmöglich leben konnte. Das Depot beantragte daher dringend eine weitere Unterstützung von 300.000 Mark aus Sondermitteln der Marineleitung.

30. April 1923: Der Chef der Marineleitung (gez. Behncke) bestätigte Peper schriftlich die bisher gezahlte Unterstützung von 20.000 Mark und teilte mit, dass eine weitere Hilfe geprüft werde.

Den vorläufigen behördlichen Abschluss bildete die Entscheidung vom 22. Mai 1923. Das Allgemeine Marineamt im Reichswehrministerium bewilligte den Witwen der verstorbenen Arbeiter Strohsal, Brabandt und Hons sowie dem schwerverletzten Arbeiter Otto Peper eine weitere einmalige Unterstützung von jeweils 20.000 Mark. Die Marinedepotinspektion Wilhelmshaven wurde ermächtigt, diese Beträge im Marinehaushalt 1923 zu verrechnen und anzuweisen.