Das Explosionunglück des Minendepots
in Cuxhaven - Groden 1922
Die Explosion des Minendepots in Cuxhaven-Groden am 11. Juli 1922 zählt zu den schwersten Unglücken der Cuxhavener Zwischenkriegsgeschichte. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs diente das 1907 errichtete Seeminendepot in Groden vorrangig der Lagerung sowie der Entschärfung und Vernichtung von verbliebener Munition und Seeminen aus der Nordsee. Bei Arbeiten zur Unschädlichmachung der Kampfmittel kam es an diesem Sommertag zu einer verheerenden Explosion.
Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs im Jahr 1918 stand Deutschland unter den Auflagen des Versailler Vertrages vor der Verpflichtung zur umfangreichen Entwaffnung. Die Nordsee und die Elbmündung waren während der Kriegsjahre intensiv mit Seeminen blockiert worden, um feindliche Kriegsschiffe fernzuhalten.
Nach Kriegsende dienten militärische Anlagen wie das
Minendepot Groden als zentrale Sammel- und Entschärfungsstellen. Hier wurden große Mengen hochexplosiver Seeminen und Munition eingelagert, delaboriert (entschärft) und für die Verschrottung oder Vernichtung vorbereitet. Das Arbeiten mit gealtertem oder beschädigtem Sprengstoff stellte das Personal vor Ort täglich mit erhebliche Sicherheitsrisiken.

Nach der Hauptdetonation erschütterten immer wieder nachfolgende Explosionen das Umfeld und erschwerten die Rettungs und Löscharbeiten.
Das Foto wurde nachträglich eingefärbt.
Blick aus Westen, links ein Schiff auf der Elbe.

1. Entstehung und Nutzung des Minendepot Groden bis 1919
1. Standortentscheidung und Bau (1905–1908)
- Ausgangslage (1890–1905): Das ursprüngliche Depot der Kaiserlichen Marine am Schleusenpriel stieß durch die rapide Vergrößerung der Flotte rasch an seine Kapazitätsgrenzen. Zudem lag es für die Handhabung großer Mengen hochempfindlicher Sprengstoffe zu nah an der Stadt.
- Baubeginn & Fertigstellung (1908): Ab 1905 begannen die Planungen und Erschließungsarbeiten im damals noch ländlichen Groden. 1908 wurde der Komplex offiziell als Kaiserliches Minendepot in Dienst gestellt.
- Infrastruktur: Das Gelände erhielt eine direkte Schienenanbindung an das Netz der Staatsbahn sowie eine eigene Pier-/Kainutzung am Hafenbereich, um Seeminen, Detonatoren und Zünder direkt auf Minensuch- und Minenlegeschiffe zu verladen.
2. Einsatz im Ersten Weltkrieg (1914–1918)
- Kriegsfunktion: Während des gesamten Krieges diente das Depot Groden als zentrale Versorgungs- und Wartungsbasis für die Minenoperationen in der Deutschen Bucht sowie an den Mündungen von Elbe und Weser.
- Tätigkeiten: Neben der reinen Lagerung wurden vor Ort Seeminen geschärft, gewartet, montiert und für die Minenleger der Kaiserlichen Marine bereitgestellt. Auch die Ausrüstung der vor Cuxhaven stationierten Minensuchflottillen erfolgte über Groden.
3. Demontage und Folgen des Versailler Vertrages (1919)
- Entfestigung: Nach der Niederlage 1918 und dem Abschluss des Versailler Vertrages im Juni 1919 musste die militärische Nutzung vollständig eingestellt werden.
- Abbau: Gemäß den Bestimmungen der Interalliierten Militärkontrollkommission wurden die eingelagerten Bestände an Sperrwaffen geräumt, vernichtet oder abgegeben sowie die militärspezifischen Montageanlagen demontiert. Das Areal verlor vorerst seine Funktion als aktives Zeugamt/Arsenal.
2. Ursache und technischer Ablauf des Unglücks
- Druckprüfung & Entzündung: Durch eine Undichtigkeit innerhalb der Sprengbüchse entstand ein Überdruck. Beim Ablassen des Drucks entwich Luft und riss winzige Fasern der darin befindlichen Schießwolle mit heraus. Diese entzündeten sich durch Reibung, elektrostatische Aufladung oder vergleichbare Einflüsse und setzten die Ladung der Sprengbüchse in Brand.
- Erste Explosion & Stichflamme:
Der Überdruck brachte die Sprengbüchse zur Explosion. Trümmerteile schlugen ein Loch in die Wandung des Auftriebsraums. Aus diesem Handloch schlug eine Stichflamme heraus, während weitere Flugstücke den Doppelboden/das Sprengbüchsenrohr durchschlugen und die Hauptladung entzündeten (erkennbar an schwarzem Rauch und gelbem Qualm).
- Kaskadierende Detonationen im Depot:
- Schuppen 40 flog in mehreren Detonationen in die Luft.
- Das Feuer griff auf Schuppen 39 über, wo 250 reguläre Minen explodierten bzw. verbrannten.
- Es folgte Schuppen 52 mit offener Schießwolle für 85 Reserveminengefäße und ca. 50 Wasserbomben.
- Anschließend explodierte Schuppen 31 mit ca. 286 Wasserbomben.
- Nach jeder großen Explosion stürzten weitere Gebäude ein. Das gesamte Areal stand in Flammen, dichter Rauch verhinderte präzise Beobachtungen.
- Laufende Teilexplosionen setzten sich bis in die Abendstunden fort (in Schuppen 43, 44, 45 und 72 explodierte Zündmunition). Erst nach 20:00 Uhr abends hörten die Explosionen auf.


Überall schwerste Verwüstungen im Depotgelände, hier bestand ein sehr hohes Risiko für die Einsatzkräfte. Immer wieder gingen während der Löscharbeiten noch nicht explodierte Sprengmittelreste hoch.

Viele zum Teil nicht detonierte Seeminenbehälter, zum Teil aber auch ausgebrannt.

3. Einsatz- und Rettungsmaßnahmen
- Alarmierung & Flucht: Um 14:27 Uhr (2,27 Uhr nachm.) wurde im Depot Groden Feueralarm ausgelöst. Bei der ersten Detonation verließ die Belegschaft fluchtartig das Gelände.
- Absperrung: Die Polizei war rasch vor Ort. Gegen 15:00 Uhr wurde die Küstenwehr-Abteilung alarmiert, die bis 16:00 Uhr mit allen verfügbaren Kräften das Außengelände weiträumig absperrte.
- Löscharbeiten: Die Freiwillige Feuerwehr schützte zuerst die Wohnhäuser an der Grodener Chaussee. Abgeteilte Löschmannschaften drangen von der Seeseite her zusammen mit der Feuerwehr in das Depot vor und bekämpften ununterbrochen die gesamte Nacht hindurch unter ständiger Gefahr von Teilexplosionen das Feuer. Dadurch wurde eine noch größere Katastrophe verhindert.
Im Einsatz waren die Freiwillige Feuerwehr Groden, die Feuerwehr des Schießplatzes Altenwalde, milit. Angehörige der Küstenabwehabteilung und Löschmannschaften aus abgeteilten zivilen und Mitarbeitern des Depots.


3a. Zusammenfassung der Personenschäden
1. Todesopfer (Insgesamt: 7 Personen)
Ursprünglich verunglückten bei der Explosion 6 Personen direkt (korrigiert auf 5 Arbeiter des Depots sowie der Vater des Marinesekretärs Stellbrink, der seinen Sohn zu Besuch besuchte).
Da einer der Verletzten nachträglich seinen Verletzungen erlegen ist, stieg die Gesamtzahl der Toten auf 7.
Namentlich genannte Verstorbene:
- Georg Jentz (Buchbinder)
- Walter Wolff (Feinmechaniker)
- Anton Dupke (Vorarbeiter)
- August Hens (Munitionsarbeiter)
- Otto Brabandt (Munitionsarbeiter)
- Hermann Strohsahl (Helfer)
- Heinrich Stellbrink (Werkmeister aus Herford)

Die Gedenktafel an die Opfer des Explosionsunglücks auf der Kriegsgräberstätte in Cuxhaven - Ritzebüttel.
2. Verletzte
- Depotbelegschaft: 14 Personen wurden teils schwer, teils leicht verwundet.
- Zivilbevölkerung:
Ein Teil der Zivilbevölkerung erlitt leichtere Verletzungen durch umherfliegende Gassplitter.
3. Versorgung und Unterbringung
- Erstversorgung: Unmittelbar nach den ersten Explosionen wurden Verwundete mit Militär- und Zivil-Kraftwagen ins Staatskrankenhaus gebracht. Die freie Sanitätskolonne sowie das Sanitätspersonal der Truppe unterstützten tatkräftig; Ärzte waren sofort zur Stelle.
- Verbleib: Die Verletzten befinden sich teils im Staatskrankenhaus, teils in ihren privaten Wohnungen.

Schwere Schäden durch die erzeugte Druckwelle im Ortsteil Groden, hier in der Papenstraße.

Die Überreste des Tamschen Hofes, ein Totalschaden.

4. Ausmaß der Zerstörung und Schäden
A. Im Depotgelände
- Völlig zerstört: 17 Schuppen (u. a. Schuppen 40, 41, 39, 52, 31, 38, 72, 45, 44, 43, 51, 48, 68, 50, 49, 57, 59).
- Schwer beschädigt (nicht wiederaufbaubar): Bürogebäude 32 mit Wächterhaus, Unterkunfthaus sowie Schuppen 34, 42, 69, 76, 53.
- Beschädigt, aber reparaturfähig: Leicht beschädigte Schuppen (u. a. Schuppen 65, 66 des V.A., 67, 46, 61, 62, 63 u. a.).
B. Außerhalb des Depotgeländes.
- Zerstörte Gebäude: Das Steinmetzhaus, der Tamsche Hof und 2 Häuser an der Grodener Chaussee brannten vollständig aus.
- Dorf Groden & Papestraße: Sämtliche Häuser im Dorf erlitten massive Schäden an Wänden, Dächern und Fenstern. 2 Bauernhöfe wurden ganz, 1 Bauernhof halb zerstört. Ungefähr 14 Siedlungshäuser müssen neu gebaut werden.
- Stadt Cuxhaven: Keine direkten Bauschäden, jedoch erhebliche Glasbrüche durch die Druckwelle (insb. Quarantänestation mit rund 1 Million Mark Schaden).
- Gesamtschaden: Der Gesamtbauschaden wurde auf 150 bis 200 Millionen Mark geschätzt.


5. Beschlossene Nachmaßnahmen
- Aufräumen & Sprengmittelbeseitigung: Weiträumiges Aufsammeln herumfliegender Sprengkörper. Funde wurden täglich per Schiff nach Scharhörn gebracht und dort kontrolliert gesprengt.
- Unterbringung der Obdachlosen: 15 bis 20 betroffene Familien wurden vorübergehend im Krankenhaus und im Pavillon Cuxhaven untergebracht.
- Entschädigung: Einsetzung einer Schadensersatzkommission unter Leitung der Marineleitung im Einvernehmen mit dem Amt Ritzebüttel. Bedürftige erhielten Vorschüsse aus Reichsmitteln.
- Untersuchung: Anforderung von Versuchsmaterial (Sprengbüchsen, Schießwolle, Minengefäße) durch die Chemisch-Technische Reichsanstalt zur genauen Klärung des Entzündungsvorgangs.
Quelle: Barch RM 27-XI/12


Durch die Explosion im Minendepot sind die nachstehenden Munitionsmengen zerstört worden:
A. Munition der Tafel XIX.
1). 600 St. gel. E-Minengefäße = 90 000 kg Schießwolle n/A.
2). 85 St. E-Minenladungen a 150 kg. = 12 750 kg
3). 70 St. Flussminen mit Ladung
4). 719 St. E-Sprengbüchsen
5). 890 St. Minenzünder C/16
6). 452 St. Sprengbüchsen f. Ob. Vern.
7). 457 St. Sprengbüchsenf. Z. E.
8). 546 St. Zünder für Ob. Vern.
9). 546 St. Zünder für Z. E.
B. U. B. Gerät.
1). 3 St. Sprengpatronen, geladen
2). 3 St. Initialladung
3). 3 St. Glühzünder.
C. Munition für Wracksprengungen
1). 8150 kg Schießwolle N/A zum Laden von Sprengkasten, siehe ~Ziffer~ Ziffer 2.
2). 200 St. Sprengkisten, ungelad.
3). 200 St. Sprengbüchsen, verschd., und zwar 200 St. Sprengb. für Sprengkisten
4). 350 St. Zünder, verschd. und zwar 50 St. Zeitzünder, 300 St. Glühzünder
5). 150 St. Sprengpatronen N/03
6). 400 St. Prüfzünder


Das zum Teil eingestürzte Gebäude 40
6. Die Bewältigung des Explosionsunglücks
Im Spätsommer des Jahres 1922 befassten sich die obersten Kommandostellen der deutschen Marineleitung intensiv mit den Folgen der schweren Explosionskatastrophe, die sich im Marine-Minendepot im Cuxhavener Ortsteil Groden ereignet hatte. Die vorliegenden amtlichen Abschriften zeichnen ein detailliertes Bild der administrativen, finanziellen und personellen Maßnahmen, die vom Reichswehrministerium in Berlin eingeleitet wurden, um die Notlage vor Ort zu bewältigen, Schadensersatzansprüche abzuwickeln und den Wiederaufbau der zivilen und militärischen Infrastruktur einzuleiten.
Den Auftakt der offiziellen Berichterstattung bildet ein Anerkennungsschreiben des Chefs der Marineleitung, Vizeadmiral Paul Behncke, vom 17. August 1922 (B.W. VI 9103). Darin drückt der Marinechef seine ausdrückliche Genugtuung über das vorbildliche und koordinierte Zusammenwirken aller beteiligten zivilen und militärischen Rettungskräfte aus. Besonderer Dank galt den freiwilligen Ortsfeuerwehren, die rasch am Unglücksort eintrafen, sowie der Kommandantur Cuxhaven, der Inspektion der Küstenartillerie (K.W.A.) und den örtlichen Sicherheitsorganen für die zügige Absperrung des Gefahrenbereichs. Hervorgehoben wurde zudem das Personal des Schießplatzes Altenwalde, das trotz der beträchtlichen Entfernung unverzüglich mit seiner eigenen Spritze anrückte, um die Löscharbeiten zu unterstützen. Neben der besonnenen Haltung des Depotpersonals würdigte die Marineleitung insbesondere den Einsatz des Proviantamt-Personals, dem es durch energisches Eingreifen gelang, die Proviantschuppen vor der völligen Vernichtung zu bewahren. Namentlich wurden Korvettenkapitän v. Wachter und Marineamtmann Blun belobigt, die sich während der anhaltenden Detonationen unter erheblicher Lebensgefahr an die Oberkante der Schutzwälle begaben, um die Lage zu erkunden, sowie Verwaltungsinspektor Strübing für seine umsichtige Leitung der Löscharbeiten. Dieses Anerkennungsschreiben wurde über die Marinedepotinspektion und das Stationskommando der Nordsee in Wilhelmshaven an sämtliche relevanten Zivil- und Marinestellen weitergeleitet, darunter den Amtspräsidenten des Amtes Ritzebüttel sowie den Landrat des Kreises Otterndorf.
Mit Fortschreiten der Beräumung verlagerte sich der Schwerpunkt der behördlichen Maßnahmen auf die Bereitstellung finanzieller Mittel. Ein Fernschreiben der Marineleitung (B.W. VI 10254) vom 16. September 1922 ermächtigte das Minendepot Cuxhaven, zur Durchführung der Aufräumungsarbeiten auf dem Depotgelände in Groden zusätzliche Vorschussmittel bereitzustellen. Zu den bereits zuvor bewilligten 300.000 Mark wurden weitere 6,3 Millionen Mark freigegeben, sodass der finanzielle Rahmen für die unmittelbaren Aufräumarbeiten auf insgesamt 6,6 Millionen Mark anstieg.
Nur zwei Tage später, am 18. September 1922, folgte ein umfangreiches Brieftelegramm der Marineleitung (B.W. VI 10340), das weitere administrative Weichenstellungen traf. Um eine beschleunigte und kostensparende Regelung der Schadensersatzforderungen für private Sachschäden zu gewährleisten, wurde das Minendepot Cuxhaven bevollmächtigt, auf Grundlage der Ermittlungen der dafür eingesetzten Sachschadenkommission Vorschusszahlungen von bis zu 20 Millionen Mark zu leisten. Diese Mittelbereitstellung sollte einer späteren endgültigen Entscheidung über die Kostentragung nicht vorgreifen, unterlag jedoch einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung. Zugleich erweiterte die Marineleitung die Zweckbestimmung der am 16. September bewilligten 6,3 Millionen Mark: Im Hinblick auf die bereits vorgerückte Jahreszeit und die Dringlichkeit der Arbeiten durften diese Mittel ab sofort nicht mehr nur für die reine Beräumung, sondern auch direkt für den Wiederaufbau der zerstörten Anlagen des Minendepots Groden herangezogen werden.
7. Untersuchung zur Funktionsweise des Oberflächenvernichters
Zwecks Aufklärung der Ursachen des Explosionsunglücks führte das Minendepot Wilhelmshaven im September 1922 eine Versuchsreihe mit dem Oberflächenvernichter (Ob. Vern.) durch. Ziel der Versuche war es festzustellen, ob und unter welchen Bedingungen ein im Inneren eines Minengefäßes montierter Ob. Vern. bei Druckveränderungen – insbesondere beim Unter-Druck-Setzen sowie beim anschließenden Druckablassen – unbeabsichtigt auslösen kann.
Die Testergebnisse lieferten eine eindeutige technische Erkennntnis über das Verhalten der Apparate:
- Verhalten bei Druckaufbau: Beim Einbringen von Druck in das Minengefäß tritt der Oberflächenvernichter nicht in Funktion. Selbst wenn das Kontaktmesser vorschriftsmäßig in gehobener Stellung steht und einrastet, wird beim Reindrucksetzen keine Zündung ausgelöst.
- Auslösung bei Druckabfall: Vorausgesetzt, dass der Apparat vollkommen luftdicht verschlossen ist, der Vorstecker entfernt und der Abzug am Handlochverschluss abgezogen wurde, löst der Ob. Vern. beim Ablassen des Drucks bestimmt aus.
Für das ordnungsgemäße Ansprechen des Mechanismus beim Druckabfall ist allerdings erforderlich, dass der zuvor eingebrachte Druck mindestens 1,0 Atmosphäre betragen hat und die Tiefenfeder ausreichend gespannt war.
Fazit: Die Versuchsreihe bewies technisch, dass von einem reinen Druckaufbau im Minengefäß keine unmittelbare Zündgefahr durch den Oberflächenvernichter ausging. Gefährlich wurde das System erst beim anschließenden Druckabfall: Sobald ein zuvor unter Mindestdruck stehendes, dichtes Gefäß Druck verlor, löste der Auslösemechanismus des Oberflächenvernichters zwangsläufig die Zündung aus.
8. Der Wiederaufbau
Nach der schweren Explosion vom 11. Juli 1922, die das Minendepot Cuxhaven-Groden nahezu vollständig zerstörte, schied ein direkter Wiederaufbau der Anlage an derselben Stelle aus. Einerseits verbot die unmittelbare Nähe zur Stadt Cuxhaven aus Sicherheitsgründen die erneute Lagerung derartig großer Munitionsmengen, andererseits erlaubte die extrem angespannte Finanzlage des Deutschen Reiches keine Mittel für einen vollständigen Neuaufbau. Als Ersatzlösung sah die Marineleitung vor, auf bestehende staatliche Anlagen zurückzugreifen und die Aufgaben geografisch aufzuteilen. Während die Lagerung von Minen und Munition für die Elbe-Weser-Verteidigung in das veraltete, bei Stade gelegene Fort Grauerort verlegt werden sollte, war für das verbliebene Gelände in Groden künftig nur noch die Aufbewahrung von nicht-explosivem Sperrmaterial sowie die Unterbringung von Werkstätten und Schiffskammern vorgesehen.
Das preußische Artilleriefort Grauerort (1869–1879 zum Schutz der Elbe erbaut) hatte seine eigentliche militärische Hauptfunktion bereits 1895 verloren. Die Explosion in Groden 1922 wurde zum zentralen Wendepunkt für die zweite Nutzungsphase der alten Festung. Die massiven Klinker- und Erdwallanlagen der Anlage boten die notwendige bauliche Sicherheit und Abschirmung, die in Groden gefehlt hatte.
Für den Ausbau des Forts Grauerort zum Minendepot wurden umfangreiche Baumaßnahmen geplant. Innerhalb der Festungsanlage sollten Werkstätten im bestehenden Wohlfahrtsgebäude eingerichtet sowie Trennwände in den Kasematten eingezogen werden. Diese neu geschaffenen Pufferräume dienten dem Zweck, bei einer eventuellen Explosion in einem Lagerraum ein Übergreifen auf benachbarte Räume zu verhindern. Zudem war der Neubau eines Ölkellers vorgesehen. Außerhalb der Fortmauern planten die Ingenieure den Neubau eines Minenladehauses und eines Munitionsarbeitshauses – jeweils mit einer Erdumwallung nach dem Vorbild der früheren Grodener Bauten – sowie die Errichtung eines Bürogebäudes und eines Hauses für Inventar- und Materiallagerung. Um den Abtransport und den Umschlag der schweren Kampfmittel auf die Minenschiffe der Marine effizient zu gestalten, wurde
1926 eine rund 250 Meter lange Verladebrücke (Landungsbrücke) direkt in die Elbe gebaut. Eine feldbahnähnliche Gleisanbindung verband die Magazinräume des Forts direkt mit der Anlegestelle auf dem Strom. Was als Ausweichlösung begann, wurde ab 1922 zu einer dauerhaften Funktion. Grauerort blieb bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 offizielles Minendepot der Marine.
Auf dem beschädigten Areal des Depots Cuxhaven-Groden wurden durch die Katastrophe insgesamt 21 Magazine sowie der Lokomotivschuppen vollständig zerstört oder irreversibel beschädigt. Die verbliebenen, nur leicht beschädigten Gebäude sollten jedoch zweckentfremdet und neu strukturiert werden. Im Magazin 35 waren im Erdgeschoss eine Bootsbauerei, ein Bootslager sowie Depots für Richtbaken und Warnlichtgeräte vorgesehen, während das Obergeschoss Schiffskammern für Sperrfahrzeuge und der Bodenraum Minenräumgerät aufnehmen sollten. Das Magazin 42 war für Werkstätten wie Schmiede, Schlosserei, Dreherei, Tischlerei, Malerei und Taklerei im Erdgeschoss sowie für Büros und Materiallager im Obergeschoss eingeplant. Weitere Magazine wurden für die Lagerung von Sauer- und Wasserstoff (Nr. 55), Ankern, Grundeisen und schwerem Geschirr (Nr. 67) sowie Inventar (Nr. 69) bestimmt. Auch in Groden sollte ein neuer Ölkeller errichtet werden.
Der von Konteradmiral Max Reymann gezeichnete Bericht wurde am 20. September 1922 der Interalliierten Marine-Überwachungskommission in Berlin vorgelegt. Reymann drängte auf ein baldiges Einverständnis der Alliierten, da aufgrund der fortschreitenden Inflation mit einer stetigen Steigerung der Baumaterialpreise und Arbeitslöhne zu rechnen war. Mit Schreiben vom 20. und 22. September 1922 wies die Marineleitung den Verbindungsoffizier in Cuxhaven an, sich unverzüglich mit der Distriktskommission ins Benehmen zu setzen, um den Ausbau der beiden Lagerstätten Grauerort und Groden umgehend in Angriff zu nehmen.
Reaktivierung & Ausbau (ab den 1930er Jahren):
Mit der Wiederbewaffnung im Zuge der Aufrüstung ab 1935/36 gewann Groden seine alte Bedeutung zurück. Das Areal wurde modernisiert, erweitert und als
Marine-Sperrwaffenarsenal Cuxhaven-Groden fest in die Infrastruktur der Kriegsmarine eingebunden, eng gekoppelt an den zwischen 1936 und 1938 erbauten Minensucherhafen im Amerikahafen.
Quelle: Barch RM XI-27/12



