Get in touch
555-555-5555
mymail@mailservice.com

Auf Kriegsgräberstätten wie unter anderem in Brockeswalde, befinden sich neben Soldaten auch zivile Tote durch z. B. Bombenangriffe, Opfer von Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus, in Kriegsgefangenschaft Verstorbene, auf der Flucht und bei der Vertreibung umgekommene Menschen. Zu dem genannten Personenkreis kamen hier auch die während der Luftangriffe getöteten Flugzeugbesatzungen der Alliierten hinzu. Diese wurden allerdings nach dem Krieg ausnahmslos von deutschen Friedhöfen exhumiert und auf entsprechend nationale Soldatenfriedhöfe in Europa umgebettet. Soldaten des britischen Commowealth aus Niedersachsen, so auch von Cuxhaven aus wurden alle auf dem Ehrenfriedhof Becklingen bei Celle bestattet. Amerikanische Flieger wurden unter anderem auf dem Soldatenfriedhof  "Margraten" in den Niederlanden beigesetzt.

In Deutschland haben die Länder und im weiteren Sinne die Friedhofsträger die Verantwortung für die Instandhaltung der Gräber (§ 5 Abs. 3 GräbG). Die fiskalische Verantwortung liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (§ 10 Abs. 4, Abs. 6 GräbG). Der Erhalt dieser Gräber ist eine im Grundgesetz verankerte staatliche Aufgabe, die zumeist auf kommunaler Ebene wahrgenommen wird. Im Abschnitt Cuxhaven wurden die meisten durch Kriegseinwirkung ums Leben gekommenen Personen auf dem städtischen Zentralfriedhof in Brockeswalde beigesetzt. In diesem Fall handelt es sich um eine Kriegsgräberstätte und nicht um einen Soldatenfriedhof. Dieser Begriff wird heutzutage größtenteils nicht mehr verwendet, da dieser  nur für die militärischen Kräfte stehen würde. Neben Brockeswalde sind auch auf den Friedhöfen in Altenbruch und Döse Opfer der letzten beiden Weltkriege beigesetzt worden. Weiterhin befindet sich in der Gemeinde Nordholz (Wurster Nordseeküste) ein Gräberfeld, auf dem Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene aus verschiedenen Ländern bestattet wurden.


Share by: